Informationen zu den Betreuungskosten
Die Höhe der Betreuungskosten wird entweder nach dem Einkommen der Eltern oder nach der Anzahl der Kinder in der Familie berechnet – je nach Vorgabe der jeweiligen Jugendamtes.
Anmeldung und Kostenübernahme:
Die Förderung der Betreuungskosten kann beim Jugendamt Ihres Wohnortes beantragt werden.
Kostenträger sind das Jugendamt sowie die Eltern.
Beratungsangebot:
Bei Fragen zur Kinderbetreuung oder zur Kostenberechnung steht Ihnen die Fachberatung des Jugendamts zur Verfügung.
Einzelne Gemeinden Fördern die Tagespflege zusätzlich Pro Betreuungsstunde.
Ich unterstütze sie gerne im Antragsprozess.